Die Jahresabschlussarbeiten beinhalten:
• Erstellen von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen
und Personengesellschaften
• Erstellen von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften
(UGs und nichtprüfungspflichtige GmbHs);
Die Arbeiten erstrecken sich von der Bilanz, über die G+V-Rechnung
und den Anhang gem. HR und StR incl. Erfüllung der Publizitätspflichten
gem. EHUG
• Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
für Kleingewerbe und Freiberufler
• Beratende Mitwirkung zu Fragen des Bilanzrechtes (Handelsrecht)
und Bilanzsteuerrechtes
• Erstellung aller dazugehörigen Steuererklärungen (Einkommen- bzw.
Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.)