Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlussarbeiten beinhalten:
• Erstellen von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
• Erstellen von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften (UGs und nichtprüfungspflichtige GmbHs); Die Arbeiten erstrecken sich von der Bilanz, über die G+V-Rechnung und den Anhang gem. HR und StR incl. Erfüllung der Publizitätspflichten gem. EHUG
• Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für Kleingewerbe und Freiberufler
• Beratende Mitwirkung zu Fragen des Bilanzrechtes (Handelsrecht) und Bilanzsteuerrechtes
• Erstellung aller dazugehörigen Steuererklärungen (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.)
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