Aktuelle Informationen
Steuererklärung 2017 -
die Digitalisierung schreitet voran
Es gibt seit dem Veranlagungs-
zeitraum 2017 bei Gewerbe-
treibenden, Selbständigen etc.
keine Ausnahme mehr von
der elektronisch authentifizierten
Übermittlung der Anlage EÜR
mit ggf. dazugehörigen Anlagen.
→ Wir helfen Ihnen und finden den
für Sie "passenden Weg".
Vielleicht ist es auch für Sie jetzt
der richtige Zeitpunkt, einen
Steuerberater hinzuzuziehen!